Stephan Bröse

durch den TÜV Rheinland zertifizierter Kfz-Sachverständiger
für Schäden und Bewertung

Unfallratgeber

Unfall! Was tun?

Kennzeichen, Fahrer und Fahrzeughalter notieren

Das Kennzeichen, Fahrer und Fahrzeughalter der/des am Unfall beteiligten Fahrzeuge/s notieren, auch wenn

- es nur nach einem Bagatellschaden aussieht

- der Schadensverursacher unklar ist

- Aufnahme von Zeugenadressen


Unfallhergang in Schriftform mit Skizze festhalten und von den Beteiligten bestätigen lassen

Schildern Sie kurz schriftlich den Unfallhergang unter Nennung der/des Fahrzeuge/s und fertigen Sie zur besseren Darstellung eine Skizze oder noch besser Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln mit möglichst genauer Position zum Zeitpunkt der/des Fahrzeuge/s des Unfalls an.


Unfallbericht

Um keine relevanten Daten bei der Aufnahme/Dokumentation eines Unfalls zu vergessen, empfiehlt es sich generell einen Unfallbericht (erhältlich bei jeder Versicherung) im Fahrzeug mitzuführen.


Polizei

Auf alle Fälle sollte man die Polizei hinzuziehen bei:

- Verdacht auf Alkohol und Drogen

- schweren Verkehrsunfällen mit zu Schaden gekommenen Personen

- Uneinigkeit der Beteiligten über den Unfallhergang


Sicherung Ihrer Schadenersatzansprüche

Unterschreiben Sie auch bei klarer Sachlage kein Schuldeingeständnis, Sie gefährden damit Ihren Versicherungsschutz.

Lehnen Sie Regulierungsangebote von Unfallhelfern wie Abschleppdienst, Mietwagenunternehmen oder Werkstatt ab.

Lassen Sie sich nicht auf das Schadenmanagement der gegnerischen Versicherung ein.

Jede Institution die ein Eigeninteresse verfolgt, ist nicht neutral.

Mit der Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen sichern Sie Ihre Schadenersatzansprüche. Die Kosten werden in den meisten Fällen von der Versicherung des Schadenverursachers übernommen.



Telefon: 0431 / 12 83 734

Fax: 0431 / 12 83 734

Mobil: 0178 / 201 61 62

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